Meldung ist in Deutschland Pflicht
Wer in Deutschland umzieht ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen an seinem neuen Wohnort an- bzw. umzumelden. Grundlage dieser Meldepflicht ist das Bundesmeldegesetz. Die Einzelheiten regeln die Meldegesetze der Länder.
Welche Unterlagen benötige ich? Welche Kosten kommen auf mich zu? Welche Fristen muss ich berücksichtigen? Und wo finde ich mein Einwohnermeldeamt? Alle notwendigen Informationen für Ihre Anmeldung oder Ummeldung haben wir auf diesen Seiten für Sie zusammengestellt.
Einwohnermeldeamt ist erste Anlaufstelle
In der Regel sind in Deutschland die Einwohnermeldeämter für die An- und Ummeldung zuständig. Wählen Sie Ihre Stadt aus:
Aachen, Augsburg, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dessau, Düsseldorf, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düren, Erfurt, Erlangen, Essen, Esslingen,Frankfurt am Main, Flensburg, Freiburg, Fürth, Gelsenkirchen, Gera, Göttingen, Hagen, Gütersloh, Halle, Hamburg, Hamm, Hanau, Hannover, Heilbronn, Heidelberg, Herne, Hildesheim, Ingolstadt, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Köln, Krefeld, Leipzig, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, Mülheim, München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach am Main, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Pforzheim, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Rostock, Saarbrücken, Solingen, Stuttgart, Ulm, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg.
Unterschied: Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung?
Bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde oder Stadt ist eine Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde notwendig. Handelt es sich aber um einen Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde, ist eine Anmeldung erforderlich. Sollten Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie eine Abmeldung an Ihrem alten Wohnort einreichen.