Wohnsitz ummelden

Schriftlich oder persönlich auf dem Amt ummelden

Bei einem Umzug innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde ist die Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Wir haben Ihnen alle relevante Informationen zu dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt zusammengestellt, um Ihnen die Ummeldung so einfach wie möglich zu gestalten.

Der „Gang ins Rathaus“, also zum örtlichen Einwohnermeldeamt ist in der Regel Pflicht, da auf dem Amt auch die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird. In manchen Orten bzw. Bundesländern wird allerdings auch eine postalische Ummeldung akzeptiert, unter anderem in Bayern oder in Köln. In diesem Fall senden Sie bitte das lokale Meldeformular unterschrieben per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt.

Vergessen Sie dabei nicht, dem Schreiben auch eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen. Die Aktualisierung Ihrer Anschrift im Personalausweis können Sie dann beim nächsten Behördengang nachholen.

Frist beachten: Ummelden innerhalb von zwei Wochen

Für die verpflichtende Ummeldung nach dem Einzug stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wochen zur Verfügung. Melden Sie Ihren Wohnsitz erst nach dieser Frist um, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Die Höhe liegt im Ermessen des Amtes.

Versäumen Sie die Frist zur Ummeldung Wohnsitz nur um wenige Tage oder Wochen, drücken viele Bürgerbüros in der Regel ein Auge zu oder belassen es bei einer Strafgebühr von 10 bis 30 Euro. Überschreiten Sie die Ummeldefrist jedoch um mehrere Monate, kann der Griff in den Geldbeutel deutlich empfindlicher ausfallen. Das Einwohnermeldeamt kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro verhängen.

Notwenige Unterlagen beim Ummelden

Für das Ummelden beim Einwohnermeldeamt sollten Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Meldeformular
  • Vermieterbescheinigung

Sie benötigen die Personalausweise oder Reisepässe aller Personen, die umgemeldet werden sollen. Bei Familien reicht es aus, wenn ein volljähriges Familienmitglied sämtliche Ausweise der übrigen Familienmitglieder vorlegt.

Bei Ummeldung durch einen Vertreter: Schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Die Vermieterbescheinigung muss durch den Vermieter ausgefüllt und unterschrieben sein. Alle wichtigen Informationen rund um die seit 1. November 2015 für Mieter verpflichtende Vermieterbescheinigung haben wir für Sie zusammengefasst. Nutzen Sie unseren Service und sparen Sie sich Zeit und Nerven bei Ihrem Besuch auf dem Einwohnermeldeamt.

In der Regel ist das Ummelden des Wohnorts nicht kostenpflichtig. Einige Bürgerbüros erheben jedoch mittlerweile eine geringe Bearbeitungsgebühr. Zum Beispiel kostet eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt Hamburg sechs Euro. Sie sollten für eine An- oder Ummeldung demnach immer etwas Bargeld bei sich haben. Die verschiedenen Bundesländer haben unterschiedliche Meldegesetze, die als jeweilige Rechtsgrundlage dienen.

Ummelden mit Vollmacht

Falls Sie nicht persönlich beim Bürgeramt vorsprechen können, kann die Wohnsitz-Ummeldung auch ein Vertreter mit Vollmacht in Ihrem Namen vornehmen. Hierzu muss der Bevollmächtigte eine schriftliche, von Ihnen unterzeichnete Vollmacht für die Ummeldung des Wohnsitzes vorlegen. Um Ihnen das so einfach wie möglich zu machen, stellen wir Ihnen eine Mustervollmacht bereit, die alle Anforderungen der Behörde erfüllt.

In Hessen und in Bayern muss diese sogar beglaubigt sein. Da Sie Ihren Wohnsitz in Bayern aber auch bequem per Post ummelden können, sollten Sie dort besser auf die umständliche Vollmachtlösung verzichten.

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